Rechtsprechung
BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Deutsche Bundesbahn - Beschaffungsgeschäfte - Gewerbebetriebseigenschaft - Verjährungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 95, 155
- NJW 1985, 3063
- MDR 1985, 932
- BB 1985, 1758
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59
Begriff des Gewerbebetriebes
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Darunter fällt jede auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte geschäftliche Tätigkeit, die auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichtet ist (BGHZ 33, 321, 324 unter Hinweis auf BGH WM 1959, 161).Für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit der Deutschen Bundesbahn als Gewerbebetrieb anzusehen ist, kann schließlich auch die Verkehrsanschauung nicht unberücksichtigt bleiben; diese stellt erfahrungsgemäß auf betriebliche, organisatorische und wirtschaftliche Gesichtspunkte, d. h. auf den Aufbau und die Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit ab, wie sie nach außen in Erscheinung tritt (vgl. BGHZ 33, 321, 325, 336).
Wenn ein solcher Betrieb nicht eindeutig von anderen Leitgedanken als dem Erwerbsstreben - im Sinne der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen - beherrscht wird, wird der Verkehr der Art und dem Umfang der technischen und kaufmännischen Gestaltung des Unternehmens entnehmen, ob es sich im Einzelfall um einen Gewerbebetrieb oder eine anderweite Tätigkeit handelt (vgl. BGHZ 33, 335 [BGH 07.06.1960 - VIII ZR 215/59]).
- BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50
Veräußerung von Frachtgut. Guter Glaube
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Derartige Betätigung hoheitlicher Gewalt schließt indessen nicht aus, daß die Bundesbahn sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Boden des bürgerlich-rechtlichen Verkehrs begibt (BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309 f.).So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.).
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51
Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Derartige Betätigung hoheitlicher Gewalt schließt indessen nicht aus, daß die Bundesbahn sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Boden des bürgerlich-rechtlichen Verkehrs begibt (BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309 f.).So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.).
- BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Mit einer solchen Erwerbsabsicht kann auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handeln, und zwar unabhängig davon, ob sie daneben zugleich in Erfüllung einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Aufgabe tätig wird; Voraussetzung ist nur das Betreiben eines wirtschaftlichen Unternehmens, also einer Tätigkeit, die nicht allein und herkömmlich mit der Zielrichtung einer öffentlichen Aufgabe betrieben wird (BGHZ 83, 387 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81] unter Hinweis auf BGHZ 53, 222, 223 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 57, 191, 199) [BGH 28.10.1971 - VII ZR 15/70].Wirtschaftliche Unternehmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind danach solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (vgl. BGHZ 83 aaO unter Hinweis auf BGHZ 53, 223 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]/224).
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes versteht unter einem Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB jeden berufsmäßigen Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht wird (zuletzt BGHZ 83, 382, 386 f. [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81] m. w. Nachw.).Mit einer solchen Erwerbsabsicht kann auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handeln, und zwar unabhängig davon, ob sie daneben zugleich in Erfüllung einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Aufgabe tätig wird; Voraussetzung ist nur das Betreiben eines wirtschaftlichen Unternehmens, also einer Tätigkeit, die nicht allein und herkömmlich mit der Zielrichtung einer öffentlichen Aufgabe betrieben wird (BGHZ 83, 387 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81] unter Hinweis auf BGHZ 53, 222, 223 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 57, 191, 199) [BGH 28.10.1971 - VII ZR 15/70].
- BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54
Personenbeförderung der Bundespost
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.). - RG, 06.10.1939 - III 2/39
1. Handelt der Fahrdienstleiter der Reichsbahn bei der Regelung der …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.). - RG, 19.01.1940 - III 75/39
Übt der Schrankenwärter der Reichsbahn bei Bedienung der Schranken hoheitliche …
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.). - BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70
Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand
Auszug aus BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84
Mit einer solchen Erwerbsabsicht kann auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handeln, und zwar unabhängig davon, ob sie daneben zugleich in Erfüllung einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Aufgabe tätig wird; Voraussetzung ist nur das Betreiben eines wirtschaftlichen Unternehmens, also einer Tätigkeit, die nicht allein und herkömmlich mit der Zielrichtung einer öffentlichen Aufgabe betrieben wird (BGHZ 83, 387 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81] unter Hinweis auf BGHZ 53, 222, 223 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 57, 191, 199) [BGH 28.10.1971 - VII ZR 15/70].
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Diesem für das Verbraucherschutzrecht maßgeblichen, allein auf die objektiven Gegebenheiten abstellenden Unternehmer- und Gewerbebegriff hat sich im Übrigen auch bereits die ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, soweit sie den Zweck der Gewinnerzielung dahin verstanden hat, dass der Geschäftsbetrieb auf Erzielung "dauernder Einnahmen" gerichtet ist (vgl. BGHZ 33, 321, 324 und 95, 155, 157, jeweils unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 2. Dezember 1958 - VIII ZR 154/57, WM 1959, 161). - OLG Naumburg, 16.01.2007 - 9 U 77/06
Auftraggeber ist Krankenhausbetrieb: Verjährungsfrist
Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1985, S. 3063 f. und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1995, S. 1606 f. hingewiesen.Einrichtungen der öffentlichen Hand fallen dann unter den Begriff "Gewerbebetrieb", wenn sie als erwerbswirtschaftliche Unternehmen betrieben werden (vgl. BGHZ 49, 258 [260]; 95, 155 [157]).
Einrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind dann Gewerbebetriebe, wenn sie auch von einem Privatunternehmen betrieben werden könnten und gelegentlich betrieben werden (vgl. BGHZ 83, 382 [386 f.]; 53, 222 [223]; 95, 155 [157]).
Ob tatsächlich ein Gewinn oder nur ein Verlust erwirtschaftet wird, ist dabei unerheblich (vgl. BGHZ 95, 155 [158 f.]).
Maßgebend sind mithin auch Aufbau und Ausgestaltung der Tätigkeit, wie sie sich nach außen darstellen (vgl. BGHZ 95, 155 [159]).
- BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04
Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten
Gewerbsmäßiges Handeln liegt schon vor, wenn die Tätigkeit auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit der Absicht der Gewinnerzielung handelt (BGHZ 95, 155, 157; 53, 222 ff.).
- BGH, 11.07.2006 - VI ZR 340/04
Schadensersatzpflicht des Betreibers von Bankgeschäften ohne Erlaubnis
Gewerbsmäßiges Handeln liegt schon vor, wenn die Tätigkeit auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit der Absicht der Gewinnerzielung handelt (BGHZ 95, 155, 157; 53, 222 ff.). - OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - U (Kart) 10/16
Ansprüche aufgrund einer 8-jährigen Bezugsverpflichtung des Betreibers eines …
Entgegen der Ansicht der Beklagten hängt die Qualifizierung eines Geschäftsbetriebs als ein Handelsgewerbe nicht davon ab, dass der Inhaber mit Gewinnerzielungsabsicht handelt (…so zutreffend: Karsten Schmidt in Münchener Kommentar zum HGB, Band 1, 3. Aufl., § 54 Rn. 31;… Kindler in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, Band 1, 3. Aufl., § 54 Rn. 28 ff.; wohl auch BGH, BGHZ 95, 155). - OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14
Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung
Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof - worauf auch in dem vorzitierten Urteil vom 29.03.2006 hingewiesen wird - dem alleine auf objektive Gegebenheiten abstellenden Unternehmer- und Gewerbegriff zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, soweit er die von ihm für erforderliche erachtete Gewinnerzielungsabsicht dahingehend formuliert hat, dass unter diese jede auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte geschäftliche Tätigkeit fällt, die auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az. X ZR 77/84; so auch bereits BGH Urteil vom 07.07.1960, Az. VIII ZR 215/59, jeweils zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 34 AR 196/12, zitiert nach juris). - BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19
Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien
Er verzichtet mittlerweile für einzelne Fallgestaltungen ganz auf eine Gewinnerzielungsabsicht (…BGH 28. Mai 2020 - III ZR 58/19 - Rn. 18, 23 [Verbrauchervertrag iSv. § 17 Abs. 2a BeurkG]; 27. September 2017 - VIII ZR 271/16 - Rn. 40 mwN [Unternehmerhandeln beim Verbrauchsgüterkauf]; 24. Juni 2003 - XI ZR 100/02 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 155, 240 [Verbraucherkreditgesetz]; in diese Richtung bereits BGH 2. Juli 1985 - X ZR 77/84 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 95, 155: "Voraussetzung ist nur das Betreiben eines wirtschaftlichen Unternehmens") . - OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht im Zusammenhang mit der Vermietung …
Denn eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGHZ 53, 222: städtische Abwasserbeseitigung; BGHZ 57, 191/199 f.: Rundfunk- und Fernsehanstalt im Programmbereich; BGHZ 83, 382/386 f.: Wasser- und Bodenverband; BGHZ 95, 155/157: Deutsche Bundesbahn).Dabei kann auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Aufgaben eine öffentliche Körperschaft Gewinn anstreben (vgl. BGHZ 114, 257/258); dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen (BGHZ 49, 258/260; 57, 191/199 f.), wobei es genügt, einen wirtschaftlichen Erfolg am Markt erzielen zu wollen (BGHZ 95, 155/160).
- BFH, 30.06.1988 - V R 79/84
Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich …
Übereinstimmend mit dieser Abgrenzung definiert auch der BGH im Rahmen der (vergleichbaren) Erfassung sog. wirtschaftlicher Unternehmen öffentlich-rechtlicher Körperschaften als Gewerbebetriebe i. S. des § 196 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) letztere ausdrücklich als "solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden" (Urteil vom 2. Juli 1985 X ZR 77/84, NJW 1985, 3063, mit Nachweisen). - BGH, 11.07.2006 - VI ZR 341/04
Schadensersatzpflicht des Betreibers von Bankgeschäften ohne Erlaubnis
Gewerbsmäßiges Handeln liegt schon vor, wenn die Tätigkeit auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber mit der Absicht der Gewinnerzielung handelt (BGHZ 95, 155, 157; 53, 222 ff.). - OLG Dresden, 20.11.2001 - 2 U 1928/01
Dach-Arbeitsgemeinschaft als Gewerbetreibende im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB
- OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01
Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196
- BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 4.07
Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Zentren des UKE; selbstständige …
- OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen …
- KG, 22.08.2006 - 21 U 165/03
Klage gegen den Bauunternehmer auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten: …
- OLG Karlsruhe, 08.11.2021 - 13 W 59/21
Krankenhaus als "wirtschaftliches Unternehmen" im gebührenrechtlichen Sinn
- OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 8/00
Verjährungsfrist: Werklohnanspruch gegen die frühere Deutsche Bundespost
- OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09
Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw. …
- BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 10.07
Zum 1. Juli 2005 besetzte der Beteiligte die Stelle des Kaufmännischen Leiters …
- BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 197/85
Haftung für Betriebsrentenansprüche - Übergang der Ansprüche der Pensionäre gegen …
- LG Stendal, 20.02.1997 - 22 S 176/96
Allgemeines Zivilrecht und Sachenrecht
- OLG Celle, 08.01.2015 - 2 W 271/14
Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren
- OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02
Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 25.00
Naturfreundehaus; Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten und Speisen gegen …
- LG Magdeburg, 07.04.2017 - 10 OH 31/16
Notarkosten: Gebührenermäßigung bei Flächenerwerb durch einen …
- KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08
Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine …
- OLG Naumburg, 25.02.2008 - 1 AR 2/08
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Konflikt zwischen Zivilkammer und …
- BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung eines kirchlich getragenes Krankenhauses als …
- OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der …
- LSG Sachsen, 19.12.2002 - L 3 AL 97/01
Förderungsfähigkeit einer Strukturanpassungsmaßnahme Ost für …
- OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
Keine Vollmachtsvermutung für Notar bei Beschaffung von Personenstandsurkunden
- BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02
Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde - …
- OLG Köln, 08.08.1994 - 2 Wx 20/94
Keine Gebührenermäßigung für die Telekom
- OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91
Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn
- OLG Düsseldorf, 08.06.1993 - 10 W 37/93
Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundespost
- OLG Stuttgart, 16.01.1992 - 8 W 372/91
Geschäftswert einer Leitungsdienstbarkeit
- LG Köln, 14.05.1993 - 87 T 19/93
Eintragungsfähigkeit der auf Satzung beruhenden Möglichkeit der Befreiung des …
- OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91
Geschäftswert eines Wohnungsbelegungsrechts
- OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung …
- BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 201.91
Voraussetzung für die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im …
- OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 10 U 113/98
Schiedsgerichtsvereinbarung mit gemeindlichem Schlachthof - Kaufmannseigenschaft …
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.02.1995 - 3 Ta 162/94
Klage auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Fristwahrung durch …
- OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 13 W 65/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz …
- OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
- BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
- LG Mainz, 03.06.2013 - 1 O 18/13
Ist die KfH auch für den Bund zuständig?
- OLG Bremen, 23.02.1993 - 1 W 55/92
Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn
- BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 25/97
Gebührenbegünstigung bei einmaliger Errichtung einer Wohnanlage durch Gemeinde
- VG Köln, 29.05.2002 - 22 L 725/01
Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Entscheidungen der …